HU/AU

HU/AU

Der Monat der Prüffälligkeit kann aus dem Eintrag im Fahrzeugschein oder ggf. der Abmeldebestätigung, aus dem Datum des Untersuchungsberichtes der letzten Hauptuntersuchung oder an der Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen festgestellt werden. Bei Letzterem gibt die Zahl, die nach oben weist, den Monat, die Zahl in der Mitte das Jahr des Ablaufs der Gültigkeit der Plakette und damit die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung an.


Wurden bei der durchgeführten Hauptuntersuchung Mängel festgestellt, so ist die erforderliche Nachuntersuchung spätestens im Monat nach der Hauptuntersuchung durchzuführen. Wird die Frist nicht eingehalten, ist eine erneute HU vorgeschrieben.

Auf Wunsch organisieren wir für Sie die Hauptuntersuchung für Ihr Fahrzeug, gerne auch in Verbindung mit einer fälligen Inspektion. Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) Bestandteil der Hauptuntersuchung.

Die HU/AU findet jeweils dienstags und donnerstags statt.

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